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2.November.2026 An-, Ab- und Ummeldung von Mülltonnen: Änderungen für 2026 noch bis…
2.November.2026
An-, Ab- und Ummeldung von Mülltonnen: Änderungen für 2026 noch bis zum 13. November möglich

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur kommunalen Wärmeplanung gem. § 7 i.V.m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) und § 20 Abs. 1 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG)

Die Gemeinde Edewecht stellt auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.11.2024 einen kommunalen Wärmeplan auf. Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Gebiet der Gemeinde Edewecht.

Ziel des Verfahrens ist es, die bestehende Wärmeversorgungstruktur zu analysieren und den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 (Klimaschutzziel des Landes Niedersachsen) zu ermitteln. Die Wärmeplanung gemäß § 13 WPG umfasst die folgenden Schritte:

  • Eignungsprüfung
  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios
  • Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr 2040
  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.

Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans wird der Öffentlichkeit, den in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie den in § 7 Abs. 2 WPG genannten Beteiligten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gem. § 13 Abs. 4 WPG ab sofort bis einschließlich zum 04.12.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung    →    Planfälle) zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 229 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Gerne können Sie Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an folgende Adresse senden: [email protected].

Ansprechpartner für die kommunale Wärmeplanung bei der Gemeinde Edewecht:
Fachbereich III – Bauen und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Bauverwaltung, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Tel.: 04405 916-2290.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung.

Knetemann
Bürgermeisterin