Aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 27. Oktober 2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sowie die öffentliche Auslegung des um die Stellungnahme der Bürgermeisterin ergänzten Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 NKomVG bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2024 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Bürgermeisterin liegen in der Zeit vom 09. November 2026 bis einschließlich 17. November 2026 im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 208, während der Dienststunden öffentlich aus.
Ebenso können sie unten heruntergeladen werden.
Knetemann
Bürgermeisterin